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Vor dem Verkauf Ihre Immobilie bewerten in nur wenigen Klicks!

Was möchten Sie bewerten?

Marvin Kirch

Marvin Kirch

Immobilienexperte

Veröffentlicht am: 01.01.2001

Lesezeit: 17 Minuten


In sieben Schritten zum Hausverkauf

Für viele Hausbesitzer erscheint der Verkauf ihrer Immobilie derzeit sehr attraktiv. Doch dabei stellen sich viele Fragen. Wie geht der Verkauf ohne Schwierigkeiten vonstatten? Lohnt es sich einen Makler zu konsultieren? Ist der Zeitpunkt zum Verkauf überhaupt günstig? Und natürlich: Wie erzielt man den besten Preis? Auf all diese Fragen gibt es einfache Antworten! Wir führen Sie durch den Verkaufsprozess und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Immobilie erfolgreich und profitabel veräußern.

1. Gründe für den Verkauf (Verkaufsgrund)

Die Gründe aus denen Immobilien verkauft werden sind vielfältig und erfordern jeweils verschiedene Strategien, damit Sie Ihrer Verkaufsabsicht gerecht werden.

In den meisten Fällen ist die Ursache eine Veränderung der Lebensumstände. Die häufigsten Gründe sind:

  • Beruflich bedingte Standortwechsel

  • Finanzielle Probleme

  • Scheidungen

  • Erbschaften

  • Das Ausnutzen der günstigen Marktlage

Der Verkaufsprozess ändert sich je nachdem ob Sie Ihr Haus aus finanziellen, privaten oder beruflichen Gründen verkaufen wollen möchten. Das Wichtigste ist, dass Sie sich Ihrer Absicht bewusst sind und somit auch um Ihre Verhandlungsposition wissen!

2. Der günstige Verkaufszeitpunkt (Verkaufszeitpunkt)

Ob veränderte Lebensumstände oder die Hoffnung auf einen lohnenden Verkaufserlös der Verkaufsgrund sind, der Zeitpunkt zum Verkauf ist gut gewählt! Die Immobilienpreise in Deutschland steigen stetig! Die großen Metropolen in Deutschland verzeichnen seit 2010 ein über 70 prozentiges Preiswachstum und auch in ländlichen Regionen sind die Immobilienpreise seit 2010 um bis zu 54% gestiegen.

Um für Ihre Immobilie einen möglichst hohen Preis zu erzielen, ist es deswegen wichtig das aktuelle Marktgeschehen genau zu verfolgen. Als Faustregel gilt: Bei einer hohen Nachfrage an Häusern und niedrigen Zinsen für Baufinanzierungen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie für Ihre Immobilie einen hohen Preis erzielen können!

Nicht zu unterschätzen ist der Zeitaufwand eines Hausverkaufs. Nachfrage und Angebot unterliegen stets gewissen zeitlichen Schwankungen, bestimmende Faktoren sind daneben auch Lage und geforderter Verkaufspreis. Die durchschnittliche Dauer eines selbst organisierten Hausverkaufes beträgt etwa sechs Monate.

Die professionelle Beratung eines Maklers zahlt sich dabei aus. Ein Makler kann Ihnen wertvolle Tipps und Einblicke in das Marktgeschehen liefern – nicht nur allgemein deutschlandweit oder in Ihrer Stadt, sondern sogar in die Entwicklung Ihres Stadtteils! Darüber hinaus kann ein Makler bei einer Hausbesichtigung unter Berücksichtigung dieser Marktfaktoren eine real```mdx istische Schätzung bezüglich des zu erwartenden Zeitaufwandes tätigen und sogar unter Umständen für eine wesentlich schnellere Verkaufszeit sorgen.

3. Den Immobilienwert bestimmen (Immobilienwert)

Einen angemessenen Preis für die Immobilie festzulegen, ist die Grundbedingung eines jeden erfolgreichen Vertragsabschlusses. Dabei ist die Kenntnis über die regionale Markt- und Preislage entscheidend. Die Preisgestaltung ist dabei eine sensible Angelegenheit: Ein zu hoher Preis schreckt potenzielle Käufer ab, während ein zu niedriger Preis den Eindruck erwecken kann, dass womöglich mit dem Objekt „etwas nicht stimme“.

Ein Makler oder Gutachter kann ihnen dabei hilfreich sein und eine professionelle Immobilienbewertung vornehmen. Bedenken Sie: Expertise schafft Vertrauen! Eine professionelle Immobilienbewertung von einem Sachverständigen kostet in der Regel 1000 EUR aufwärts.

4. Die Vorteile eines Maklers (Makler)

Die Hilfe eines Maklers zahlt sich aus! Zum einen erspart er Ihnen Arbeit und kann zum anderen durch seine Expertise voraussichtlich höhere Preise erzielen, als wenn Sie Ihr Haus in Eigenregie verkaufen.

Ein Haus zu verkaufen bedeutet unter anderem:

  • Viele Interessenten zu kontaktieren

  • Besichtigungstermine festzulegen

  • Verhandlungen führen

  • Verkaufsunterlagen zusammenstellen

  • Die Bonität von Käufern zu prüfen

All dies kann schnell zur Last werden. Für einen Makler gehört dieses Prozedere aber zur Basisleistung. Was machen Makler? Ein Makler hat zu allererst die Aufgabe, für Sie den besten Preis für Ihre Immobilie zu erzielen. Dafür ist sein Fachwissen über aktuelle Marktpreise und -Entwicklungen sein großer Vorteil gegenüber Privatverkäufern. Er kann eine professionelle Wertermittlung für Ihre Immobilie vornehmen und kümmert sich um die nötigen kleinteiligen Schritte wie:

Schalten von Immobilienanzeigen

  • Vereinbarung von Besichtigungsterminen

  • Das führen von Verhandlungsgesprächen

  • Notarielle Angelegenheiten

  • Beschaffung von Unterlagen bei jeweiligen Ämtern und Behörden

Wie hoch ist die Provision eines Maklers? Grundsätzlich kann über eine Maklerprovision verhandelt werden, wobei es aber je nach Bundesland marktübliche Provisionsbeträge gibt, die im Schnitt bei 7,14% liegen.

5. Wie der Verkaufsprozess vonstatten geht. (Verkaufsprozess)

Zunächst müssen Sie, um einen potenziellen Käufer zu finden, mit Ihrem Haus an den Markt gehen. Um Ihre Immobilie richtig zu präsentieren erstellen Sie ein Exposé und Schalten dieses als Anzeige. Daraufhin vereinbaren Sie mit Interessenten Hausbesichtigungen, bei denen Sie etwaige Fragen klären. Wenn Sie einen Käufer gefunden haben, müssen Sie seine Bonität überprüfen, vereinbaren einen Termin beim Notar und ändern den Grundbucheintrag. Damit ist der Hausverkauf abgeschlossen. Jedoch kann dieser Prozess sich ohne Hilfe zeitaufwändig und nervenaufreibend gestalten. Welche Unterlagen sind beim Verkauf nötig?

Ein Hausverkauf erfordert viele Unterlagen, hier aufgezählt:

  • Grundriss des Hauses

  • Lageplan

  • Exposé

  • Baugenehmigung

  • Bebauungsplan

  • Auszüge aus Bau- und Altlastenverzeichnis

  • Grundbuchauszug

  • Versicherungsunterlagen

  • Energieausweis

  • Grundsteurbescheid

  • Auflistung der Sanierung-/ Renovierungsmaßnahmen

  • Mängelliste

  • Evt. Hauswertgutachten

Ist der Energieausweis notwendig? Seit einigen Jahren ist ein Energieausweis für jeden, der ein Haus verkaufen möchte, Pflicht! Ein solcher Ausweis gibt Auskunft über die Energieklasse, die Ihr Haus erfüllt. Bei Energieausweisen wird zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden. Vor allem bei älteren Häusern liegt oftmals kein Energiepass vor. In einem solchen Fall wenden Sie sich an einen Energieberater und lassen sich einen Energieausweis ausstellen.

Energieausweis

Seit Mai 2014 muss bei einem Hausverkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie verpflichtend ein Energieausweis vorliegen. Erfahren sie hier, wo sie einen Energieausweis herbekommen, wie man diesen richtig liest und ob es Ausnahmen zu diesem Verfahren gibt.

1. Energieausweis – Was ist das eigentlich?

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, der muss den Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Anhand dieses Ausweises lässt sich feststellen, wie der Energiestandard des Gebäudes ist und wie die produzierte Energie eingesetzt wird. Wenn man zusätzlich die Heizstoffe beachtet, lässt sich ablesen, wie viel Heizenergie verbraucht wird und dementsprechend, wie hoch die```mdx Energiekosten des Gebäudes sind.

Die energetische Beschaffenheit von Gebäuden wird in sogenannte Energieeffizienzklassen eingeteilt. Die beste Klasse ist A+ und die schlechteste H. Dazwischen bestehen verschiedene Abstufungen.

A+ bezeichnet besonders energieeffiziente Gebäude. Immobilien, bei denen besonders viel Energie verschwendet wird, werden mit H beurteilt.

Energieausweise enthalten Renovierungsempfehlungen, die die Energieeffizienz steigern können. Dabei handelt es sich aber nicht um verpflichtende Empfehlungen.

Die Bewertung von Immobilien in Energieausweisen wir nach der Energiesparverordnung vollzogen. In dieser sind die Standards festgelegt, nach denen sich Immobilien bewerten lassen.

2. Ist der Energieausweis verpflichtend?

Seit dem 1. Mai 2014 ist die Vorlage eines Energieausweises Pflicht. Für gewöhnlich ist dieser bereits der Immobilienanzeige beigefügt, aber spätestens bei der Objektbesichtigung muss dieser den Interessenten vorgelegt werden. Zunächst ist eine Kopie ausreichend, aber sobald das Objekt übergeben wird, muss auch der Originalausweis übergeben werden.

Wer keinen Energieausweis erstellt muss mit einer Strafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Es gibt des Weiteren auch unter den Energieausweisen zwei Kategorien, den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis.

Es gibt des Weiteren auch unter den Energieausweisen zwei Kategorien, den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis.

Beide bewerten die Energieeffizienz nach unterschiedlichen Maßstäben.

Der Energiebedarfsausweis misst die Bedarfsgrundlage und dient einer objektiven Bewertung der Immobilie-ist jedoch aufwändiger zu erstellen.

Der Energieverbrauchsausweis berechnet dagegen die Energieeffizienz anhand der Verbrauchswerte. Dieses Verfahren ist weniger aufwändig und kostengünstiger.

Die Modernisierungsempfehlungen sind in beiden Ausweisen enthalten – für gewöhnlich reicht aber der Energieverbrauchsausweis.

Beide Energieausweise sind für 10 Jahre gültig. Sollten n dieser Zeit Modernisierungen durchgeführt werden, ist ein neuer Vertrag vonnöten.

Eine Besonderheit stellen Gewerbeobjekte dar: Für Büroräume, Verwaltungsgebäude, Gewerbegebäude etc. benötigen sie einen “Energieausweis für Nichtwohngebäude”.

Sofern in einem Gebäude verschiedene Nutzzwecke kombiniert werden, werden individuelle Energieausweise benötigt

Für folgende Immobilien fällt die Pflicht eines Energieausweises weg:

  • Gebäude, die weniger als 50 qm Nutzfläche haben.

  • Ungenutzte Gebäude, die nicht beheizt oder gekühlt werden.

  • Werkstätten, Ställe etc.

  • Baudenkmäler

  • Ferienhäuser

3. Woher bekommt man einen Energieausweis?

Gesetzlich wurde```mdx festgelegt, dass eine Vielzahl von Personen einen Energieausweis erstellen dürfen. Im Folgenden sind einige dieser Personengruppen aufgelistet:

Personen, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Fachrichtungen haben, die mit Bau und Energie zu tun haben. Darunter fallen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder andere Naturwissenschaften mit einem geeigneten Schwerpunkt.

  • Architekten und Innenarchitekten

  • Handwerksmeister mit Schwerpunkt Bauhandwerk etc.

  • Schornsteinfegermeister

  • Personen, die vor dem 25. 4. 2008 berechtigt waren vor beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Anträge einzureichen.

  • Personen, die vor diesem Zeitpunkt eine Ausbildung im Baustoff-Fachhandel und eine Weiterbildung zum Energiefachberater absolviert haben.

  • Personen, die vor dem zuvor genannten Zeitpunkt eine Weiterbildung zum Energieberater begonnen haben.

4. Die Kosten eines Energieausweises

Die verschiedenen Arten von Energieausweisen kosten auch unterschiedlich viel Geld. Der Preis eines Verbrauchsausweises liegt, bei einem normalen Einfamilienhaus, bei durchschnittlich 50-150 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Einheiten liegt der Preis bei etwa 250 Euro.

Ein Bedarfsausweis kostet etwa 400-500 Euro, da ein Energieberater vor Ort die Immobilie untersucht.

Jedoch sind die Preise von Energieausweisen nicht gesetzlich festgelegt und unterliegen entsprechenden Schwankungen.

Angebote zu vergleichen kann sich also lohnen!

5. Wie ist ein Energieausweis aufgebaut?

Für gewöhnlich besteht ein Energieausweis aus fünf Seiten.

Damit die zuständigen Behörden den Ausweis kontrollieren können, sind einige Formalien auf dem Ausweis vermerkt: Name, Anschrift und Beruf des Ausstellers sowie das Ausstellungsdatum.

Die erste Seite beinhaltet allgemeine Informationen über die Immobilie wie die Adresse, das Baujahr und auch, welches Verfahren zur Wertermittlung genutzt wurde.

Die zweite Seite verzeichnet die Kennwerte des voraussichtlichen Energiebedarfs. Sofern es sich um einen Verbrauchsausweis handelt, bleibt diese Seite aber unbeschrieben.

Auf der dritten Seite sind die Kennwerte des Energieverbrauchs angegeben. Handelt es sich um einen Bedarfsausweis bleibt diese Seite hingegen leer.

Auf der vierten Seite stehen die Empfehlungen zu Modernisierungen oder Sanierungen, die der Prüfer zur Effizienzsteigerung ausgibt.

Die fünfte Seite enthält Informationen über die gemachten Angaben und das Berechnungsverfahren.

Was kostet ein Hausverkauf? Ein Hausverkauf geht mit einigen Kosten einher. Selbstverständlich müssen Makler und Notare bezahlt werden, aber auch administrative Vorgänge, wie die Löschung der Grundschuld, kosten Geld.

Sofern Sie den Hausverkauf ohne Makler organisieren, fallen zusätzliche Kosten für die Vermarktung der Immobilie an.

Nicht alle Kosten müssen vom Verkäufer allein getragen werden. Die Grunder```mdx werbssteuer wird stets vom Käufer getragen.

Welche Steuern werden beim Hausverkauf erhoben? Steuern auf Hausverkäufe fallen nur unter Bestimmten Umständen an.

Sofern Sie eine Immobilie nicht selbst bewohnt haben und ihr Eigenheim weniger als 10 Jahre vor dem Verkauf erworben haben wir die Spekulationssteuer fällig. Der Zeitraum zwischen Hauskauf und -Verkauf (10 Jahre) ist die sogenannte Spekulationsfrist. Wird die Frist eingehalten, dann wird die Spekulationssteuer nicht erhoben.

Spekulationssteuer

Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kauft, der unterliegt mit dem Abschluss des Kaufvertrages einer zehnjährigen Frist, innerhalb derer bei einem Verkauf die sogenannte Immobiliensteuer fällig wird.

Was es mit dieser Frist auf sich hat und was sie darüber wissen müssen erfahren sie hier.

1. Wann muss die Spekulationssteuer bezahlt werden?

Die Spekulationssteuer soll Spekulationsgeschäften eingrenzen, damit die Preise für Wohnraum in Deutschland nicht übermäßig steigen. Ein Spekulationsgeschäft liegt vor, wenn man eine Immobilie nur kauft, um diese gewinnbringend zu verkaufen.

Der Staat möchte dies verhindern, indem er durch eine Steuer die Gewinne schmälert, wodurch der Verkauf weniger attraktiv wird.

Hinfällig ist die Steuer, wenn man die Immobilie bis zu drei Jahre vor dem Verkauf selbst nutzt.

Auch für Erben gilt die Spekulationsfrist, da diese als Rechtsnachfolger gelten.

Unter bestimmten Bedingungen kann die Spekulationssteuer wegfallen, wenn aber die Immobilie

  • Nicht für eigene Wohnzwecke genutzt wurde

  • Oder

  • Im Rahmen einer Erbschaft oder Scheidung einer Person zufällt und innerhalb der Spekulationsfrist veräußert wird

dann ist die Spekulationssteuer fällig!

2. Wann ist die Steuer ausgesetzt?

Alle Immobilien sind Gegenstand der Spekulationssteuer. Darunter auch Zweitwohnungen und Ferienwohnungen. Dass nach einer zwischenzeitlichen Bewohnung der Immobilie die Steuer entfällt, wurde bereits dargelegt aber es gibt auch andere Umstände, unter denen sie hinfällig wird.

Die Spekulationssteuer entfällt falls

  • Die Immobilie seit mehr als 10 Jahren im Besitz des Verkäufers ist

  • Dieser sie selbst bewohnt hat

  • Ein beruflich genutzter Zweitwohnsitz verkauft wird

Sofern keiner dieser Gründe auf den Verkauf zutrifft, ist die Immobilie nicht von der Steuer befreit.

Auf alle Fälle muss vor dem Verkauf geprüft werden, ob die Spekulationssteuer zu zahlen ist!

3. Wie wird die Spekulationssteuer errechnet?

Wie hoch die Spekulationssteuer ist hängt vom Erlös aus dem Immobilienverkauf ab.

Zur Berechnung wird der ursprüngliche Kaufpreis vom Verkaufspreis abgez```mdx zogen. Auf die Differenz ist die Steuer fällig. Jedoch können auch Veräußerungsarbeiten wie Malerarbeiten und Renovierungen von dieser Differenz abgezogen werden, was die Steuer insgesamt senkt.

Sofern es sich um eine geerbte Immobilie handelt und bereits eine Erbschaftssteuer gezahlt wurde, kann dies eine Ermäßigung bedeuten. Ein Steuerberater kann hierbei hilfreich sein.

4. Kann man die Spekulationssteuer senken?

Da die Spekulationssteuer am Gewinn ausgerichtet ist, gilt, dass wer die Spekulationssteuer senken möchte, auch weniger Gewinn verzeichnen muss. Dazu muss aber nicht der Verkaufspreis gesenkt werden, es reicht dazu gewisse Summen von der Steuer abzusetzen. Diese Summen sind die im Verkaufsprozess anfallenden Nebenkosten.

So zum Beispiel:

  • Die Kosten für eine Zeitungsannonce

  • Die Kosten für den Notar, den Grundbucheintrag und die Gewerbesteuer

  • Die Maklergebühren

  • Die kosten für Renovierungen und Modernisierungen

Die Renovierungs- und Modernisierungskosten, müssen in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb der Immobilie angefallen sein. In diesem Fall können sie zu den Anschaffungskosten gezählt werden. Dadurch erhöht sich der Kaufpreis, wodurch der erzielte Gewinn höher ausfällt.

Tipp 💡

Die Renovierungsarbeiten müssen von einem Fachmann durchgeführt worden sein. Es empfiehlt sich also Rechnungen vorweisen zu können.

5. Die Drei-Objekt-Grenze

Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft, gilt für das Finanzamt als gewerblicher Händler. Als solcher ist man spekulationssteuerpflichtig. Die Steuer kann bei Verkauf der dritten Immobilie rückwirkend fällig sein.

Wenn eine klare Gewinnabsicht vermutet wird, kann das Finanzamt die Frist auf 10 Jahre erhöhen oder alternativ eine Zwei-Objekt-Grenze festlegen. Vor allem Verkäufer aus der Baubranche sind hiervon betroffen.

In Notsituationen oder Scheidungssituationen kann es hingegen vorkommen, dass das Finanzamt die Drei-Objekt-Grenze aussetzt und die Steuer nicht einfordert.

6. Spekulationssteuer – Auch auf das selbstgebaute Haus?

Auch ein Selbstgebautes Haus ist spekulationssteuerpflichtig. Der Beginn der Steuerfrist fällt dabei jedoch nicht auf das Ende des Hausbaus, sondern auf den Moment, in dem das Grundstück erworben wurde.

Bei Neubauten gelten die gleichen Richtlinien wie bei erworbenen Immobilien. Das heißt derjenige ist steuerbefreit, der:

  • Das Grundstück vor mehr als zehn Jahren erworben hat

  • Wer das Haus selbst bewohnt hat

  • Wer seit zwei und einem angebrochenen Kalenderjahr das Haus bewohnt hat

Tipp 💡

Auch auf unbebaute aber selbst genutzte Grundstücke ist die Spekulationssteuer fällig. Nur wenn es bebaut und selbst genutzt wird kann die Steuer entfallen.

Falls Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkaufen, werden Ihre Verkäufe vom Fiskus als Grundstückshandel eingestuft. Gewerblicher Immobilienhandel ist steuerpflichtig und so wird auf jeden Verkauf eine Gewerbesteuer erhoben.

6. Die Vermarktung der Immobilie (Vermarktung)

Der wichtigste Schritt zur Vermarktung Ihrer Immobilie ist es ein aussagekräftiges Inserat zu Ihrer Immobilie zu erstellen. Damit sich potenzielle Käufer ein Bild von Ihrem Haus machen können, sind ansprechende Fotos des Objekts unbedingt von Nöten.

Darüber hinaus muss das Exposé folgende Informationen über Ihre Immobilie liefern:

  • Angebotspreis Ihrer Immobilie

  • Um welche Art von Immobilie handelt es sich (Reihgenhaus., Mehrfamilienhaus etc.)

  • Was ist das Baujahr

  • Was beträgt die Wohn- und ggf. Grundstücksfläche

  • Anzahl der Zimmer

  • Ist ein Keller vorhanden?

  • Ist ein Stellplatz vorhanden?

  • Ist das Objekt vermietet oder nicht?

  • Wann ist der mögliche Einzugstermin

  • In welchem Zustand befindet sich die Immobilie?

  • Informationen über den Energieträger

  • Energieausweis

  • Wie ist die Qualität der Ausstattung

  • Von welcher Art ist die Heizung

Wenn sich Interessenten gefunden haben, dann ist es daran Hausbesichtigungen zu organisieren. Bedenken Sie, dass es sich auszahlt, wenn Sie selbst bei der Besichtigung anwesend sind – auch wenn sie den Hausverkauf mit der Hilfe eines Maklers abwickeln, schließlich kennt niemand Ihre Immobilie so gut wie Sie! Setzen Sie alles daran, Ihre Immobilie so attraktiv wie möglich zu präsentieren. Das bedeutet aber nicht, dass Sie dem Käufer eventuelle Mängel verschweigen dürfen.

Was ist die richtige Verkaufsstrategie? Nicht nur die Art der Vermarktung, sondern auch die Weise, wie sie Verhandeln ist für den Erfolg Ihres Hausverkaufes entscheidend.

Ist die Immobilie stark gefragt, dann kann es sich lohnen sie deutlich über dem Marktwert anzubieten. Es besteht aber das Risiko, dass Interessenten von einer „überteuerten“ Immobilie Abstand nehmen oder erwarten, dass Sie Ihren Wunschpreis während der Verhandlungen nach unten korrigieren.

Alternativ bieten Sie Ihre Immobilie weit unter dem Marktwert an. Potenzielle Käufer werden sich dann gegenseitig versuchen zu überbieten.

Am vorteilhaftesten und womöglich auch am lohnenswertesten ist die Preisgestaltung per Bieterverfahren. Als Eigentümer können Sie sich bei dieser Strategie letztlich entscheiden, ob Sie das höchste Gebot annehmen oder die Verhandlungen fortsetzen wollen.

Seien Sie sich bewusst, dass ein Hausverkauf oft mit Verhandlungen einhergeht und Käufer nur selten den Wunschpreis des Eigentümers zu zahlen bereit sind. Darum ist es wichtig, dass Sie sich über die Mindestsumme im Klaren sind, zu der Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen oder können.

Tipp 💡

Planen sie einen Verhandlungsspielraum ein. Veranschlagen Sie einen Preis bis zu zehn Prozent über dem Marktwert – das gibt Ihnen genug Freiheiten um mit Käufern über den abschließenden Preis zu verhandeln. Ist die Nachfrage sehr hoch, können Käufer versuchen sich gegenseitig zu überbieten. Das kann dazu führen, dass der Kaufpreis höher ist, als von Ihnen gefordert.

Tipp 💡

Ein Wertgutachten bietet Ihnen einen guten Anhaltspunkt um den Preis für Ihre Immobilie festzulegen. Es ist auch eine effektive Verhandlungsbasis und gibt Ihnen Aufschluss über Ihren Verhandlungsspielraum.

Sie sollten niemals unterschätzen, dass auch eine leere Immobilie Geld kostet. Deshalb kann ein niedrigerer Verkaufspreis lohnenswerter sein, als eine lange leerstehende Immobilie.

7. Das Ende des Verkaufsprozesses (Kaufabwicklung)

Wenn Sie einen Käufer gefunden haben, steht der letzte Schritt des Verkaufsprozesses bevor: Der Gang zum Notar. Als neutraler Vermittler wird der Notar meist vom Käufer herangezogen. Zunächst erhält der Notar von Käufer und Verkäufer alle relevanten Informationen, aus denen er den Kaufvertrag aufsetzt.

Der Kaufvertrag

Im Kaufvertrag sind alle relevanten Informationen aufgezählt:

  • Wer sind die Kaufparteien

  • Was ist der Kaufpreis

  • Eventuelle individuelle Absprachen

  • Informationen zu Zahlung

  • Auflistung eventueller Mängel und Schäden

Nachdem Sie und der Käufer den Vertrag überprüft haben, vereinbaren Sie einen weiteren Termin zur Vertragsunterschrift und der notariellen Beurkundung.

Für den Notartermin benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Die Ausweisdokumente von Käufer und Verkäufer

  • Die Steueridentifikationsnummer von Käufer und Verkäufer

  • Den Energieausweis

  • Sonstige Nachweise

Nach der Verlesung des Vertrages beginnt der Notar mit der Abwicklung des Kaufvertrages. Das bedeutet die Auflassung der Immobilie und die Umschreibung des Grundbucheintrags.

Bonität prüfen:

Vor der Hausübergabe sollten Sie prüfen, ob der gesamte Verkaufsbetrag an Sie überwiesen wurde. Immerhin besteht die Gefahr, dass trotz mündlicher Zusage die Finanzierung der Immobilie doch platzt und Sie dann das Nachsehen haben.

Tipp 💡

Ein Makler überprüft die Bonität eines Käufers stets im Vornherein und kann Ihnen dabei viel Arbeit abnehmen.

9. Die Hausübergabe

Während der Hausübergabe werden alle wichtigen Angelegenheiten in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Das Übergabeprotokoll enthält neben Zählerständen und den sonstigen übergebenen Unterlagen auch sämtliche Mängel und übernommene Möbel. Abschließend wird das Protokoll von beiden Parteien unterschrieben. Sofern ein unparteiischer Zeuge anwesend ist, muss auch dieser das Protokoll unterschreiben.

Übergabeprotokoll

Mit dem Übergabeprotokoll ist der Hausverkauf abgeschlossen. Darin sind alle relevanten Informationen enthalten, um den Status der Immobilie bei der Übergabe zu protokollieren, also die Wasser-, Gas- und Stromstände, bestehende Mängel und weitere getroffene Absprachen. Was darüber hinaus im Übergabeprotokoll steht, was insgesamt übergeben werden muss und wie eine Übergabe abläuft, wird im Folgenden beschrieben.

1. Was steht im Übergabeprotokoll?

Das Übergabeprotokoll gibt dem Leser einen Eindruck über den Zustand der Immobilie. Die Anfertigung ist jedoch nicht genormt, wodurch auch der Inhalt nicht fest vorgeschrieben ist. Es gilt aber: Je detaillierter das Protokoll, desto besser.

Ein Übergabeprotokoll enthält folgende Informationen:

  • Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer

  • Adresse der Immobilie

  • Übergabedatum

  • Datum der letzten Renovierung

  • Auflistung der übergebenen Räume (in einwandfreiem Zustand)

  • Zählerstände

  • Anzahl und Menge der übergebenen Schlüssel

  • Absprachen über zu tätigende Renovierungen

  • Unterschriften aller beteiligten Personen

  • Details zu geleisteten Zahlungen

  • Rechnungen von garantiegedeckten Handwerksarbeiten

  • Auflistung aller übergebenen Dokumente

Optional kommen hinzu:

  • Name und Kontaktdaten von Zeugen

  • Auflistung des übernommenen Mobiliars

  • Der Füllstand des Heizöltanks (sofern vorhanden)

Anhand dieser Informationen lässt sich entnehmen, was alles in einem Übergabeprotokoll abgedeckt sein sollte.

2. Wie geht eine Übergabe vonstatten?

Während des Notartermins wird ein Kaufvertrag unterschrieben und notariell beglaubigt. Danach sollte geprüft werden, ob die gesamte Kaufsumme überwiesen wurde. Danach sollte ein Übergabetermin vereinbart werden. Wichtig: Die Schlüssel sollten niemals vor Erhalt der gesamten Summe übergeben werden. Der Notar übernimmt in der Zwischenzeit die Änderung des Grundbucheintrages. Dem Käufer müssen sämtliche Unterlagen übergeben werden (Grundrisse, Energieausweis etc.). Sofern einige Unterlagen verloren gegangen sind, müssen diese, mit Ausnahme des Energieausweises, nicht neu besorgt werden. Zuletzt übergeben Sie dem Käufer alle Schlüssel des Hauses (Haustürschlüssel, Zimmerschlüssel, Briefkastenschlüssel etc.). Nach der Übergabe dürfen Sie keinen Schlüssel der Immobilie mehr besitzen.

3. Welche Dokumente müssen übergeben werden?

Zu den zu übergebenden Dokumenten gehören:

  • Der Grundriss der Immobilie

  • Ein Lageplan bzw. Flurplan des Grundstücks

  • Ein Expose oder die Daten des Hauses, die Wohnfläche, Grundstücksfläche, Baujahr etc. betreffend

  • Sofern verfügbar die Baugenehmigung und die Bauzeichnung

  • Ein Bebauungsplan

  • Auszüge aus Bau- und Altlastenverzeichnis

  • Das Grundbuchverzeichnis

  • Wichtig: Der Energieausweis

  • Sämtliche Versicherungsunterlagen

  • Der Grundsteuerbescheid

  • Die Nebenkostenabrechnung bzw. die Auflistung der laufenden Kosten

  • Eine Liste über die letzten Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten

  • Eine Mängelliste

  • Falls vorhanden ein Hauswertgutachten

Handelt es sich bei der Immobilie um eine Eigentumswohnung müssen dazu folgende Dokumente übergeben werden:

  • Die Teilungserklärung

  • Die Gemeinschaftsordnung

  • Der Wirtschaftsplan

  • Die Wohngeldabrechnungen

  • Die Protokolle der vergangenen drei Eigentümerversammlungen

  • Sofern die Wohnung vermietet ist, muss auch der Mietvertrag übergeben werden.

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