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Marvin Kirch

Marvin Kirch

Immobilienexperte

Veröffentlicht am: 01.01.2001

Lesezeit: 1 Minuten


Maklerauftrag

Bevor ein Makler seine Tätigkeit beginnt, muss zuvor, wie seit dem 23. 12. 2020 festgelegt, ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet werden. Welche Aufgaben ein Makler wahrnimmt wird in diesem Vertrag festgehalten.

In diesem Vertrag wird folgendes festgelegt:

  • Um welche Art von Vertrag handelt es sich?

  • Wer ist der Auftraggeber und wer der Beauftragte (also der Makler oder das Maklerbüro).

  • Wie lautet die Bezeichnung der Immobilie, genauer Ihrer Suchparameter und wie ist die preisliche Einstufung derselben.

  • Welche Pflichten und Aufgaben übernimmt der Makler?

  • Wie sind die Kündigungsmodalitäten.

Welche Arten von Makleraufträgen gibt es?

  1. Der einfache Auftrag

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, selbständig Käufer zu suchen und auch weitere Makler zu rate zu ziehen.

  1. Der einfache Alleinauftrag

Der Auftraggeber konsultiert keine weiteren Makler, hat aber das Recht, privat nach Käufern zu suchen.

  1. Der qualifizierte Alleinauftrag

Der Makler ist für den gesamten Verkaufsprozess verantwortlich. Sofern der Auftraggeber private Anfragen bekommt leitet er diese an den Makler weiter.

Fristen

Ein Maklervertrag ist für gewöhnlich befristet, damit der Makler nicht zu langsam tätig wird. Diese Fristen orientieren sich an der durchschnittlichen Dauer des Verkaufsprozesses, betragen also etwa drei bis sechs Monate. Falls der Maklervertrag unbefristet ist, kann er jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Zur Kündigung von befristeten Maklerverträgen müssen sie von Ihrem „außerordentlichen Kündigungsrecht“ Gebrauch machen. Das setzt einen wichtigen Grund voraus, der diese Kündigung rechtfertigt.

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