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Ihre Makler in Ihrer Nähe finden

Marvin Kirch

Marvin Kirch

Immobilienexperte

Veröffentlicht am: 01.01.2001

Lesezeit: 5 Minuten


Ihren Makler finden

Für viele Privatpersonen, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, stellt sich die Frage, ob sie tatsächlich einen Makler brauchen um ihre Immobilie profitabel an den Markt zu bringen. Erfahren Sie hier, welche Vorteile Ihnen ein Makler bietet, wie er Ihnen eine Menge Arbeit abnehmen kann und woran Sie einen seriösen Makler erkennen.

1. Das Risiko eines Privatverkaufes

Die meisten Privatverkäufer bringen kaum Erfahrung mit, wenn es um den Verkauf Ihrer Immobilie geht, was schnell ein Problem werden kann, da ein Immobilienverkauf zum einen viel Zeit und Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt und zum anderen bereits kleine Fehler im Verkaufsprozess große finanzielle Schäden anrichten können. Die häufigsten Gründe für derartige negative Entwicklungen sind meistens auf die Unerfahrenheit des Verkäufers zurückzuführen: Oft ist der Verkaufszeitpunkt falsch gewählt, der Preis ist zu hoch oder zu niedrig angesetzt oder man ist zu vorsichtig bei den Preisverhandlungen. Schlimmstenfalls haut man Sie während der Verhandlungen „übers Ohr“ oder der Käufer ist gar nicht zahlungsfähig. Ein erfahrener Makler kann Sie davor schützen. Hausverkäufe sind sein Tagesgeschäft und damit kennt er alle Tücken und Schwierigkeiten, die es zu vermeiden gilt. Sofern Sie also an den fachmännischen Umgang mit Immobilien nicht gewohnt sind, die nötige Zeit nicht aufbringen können, Ihre Immobilie aufgrund des Zustandes oder Standortes schwer vermittelbar ist, Sie sie einfach schnell verkaufen wollen oder eine geerbte Immobilie zu Geld machen möchten, sollten Sie einen Makler zurate ziehen.

2. Was macht ein Immobilienmakler

Die Aufgaben eines Maklers sind vielfältig. Makler kümmern sich um die oftmals lästigen Kleinigkeiten, wie das Inserieren einer Immobilie, die Koordination der Anfragen, die Organisation der Besichtigungstermine und die Beantwortung rechtlicher Fragen. Vor allem sind Sie aber Experten für die wirklich wichtigen Verkaufsschritte, wie der Festlegung eines Preises, die Strategieentwicklung für den profitablen Verkauf oder die Bonitätsüberprüfung des Käufers. Ein Makler kennt die Marktsituationen, die geeigneten Verkaufszeitpunkte und die allgemeine Nachfrage nach Immobilien. Das bedeutet für Sie eine große Zeitersparnis, einen kompetenten Umgang mit administrativen Angelegenheiten, Sicherheit im Verkaufsprozess, jemanden der die Situation stets unter Kontrolle hat wenn etwas schwierig wird und letztlich auch den besten Preis für Ihre Immobilie!

Die Aufgaben eines Maklers: Ein Hausverkauf findet für gewöhnlich in drei Phasen statt, in deren Verlauf eine Menge Dokumente zusammengetragen und erstellt, Termine vereinbart und Preisverhandlungen geführt werden müssen. Diese Aufgaben übernimmt für Sie der Makler. Darüber hinaus gibt er ihnen juristische Ratschläge und sorgt dafür, dass der Kaufvertrag ordnungsgemäß zustande kommt.

1. Schritt: Die Vorbereitung des Hauskaufs

  1. Der Beginn des Verkaufsprozesses ist meistens eine Beratung zu vertragsrechtlichen Angelegenheiten und zu Fragen der Finanzierung, sofern sie den Verkaufserlös in eine andere Immobilie investieren wollen oder Sie Ihre Immobilie trotz eines laufenden Kredites verkaufen wollen. In diesem Fall ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

  2. Daraufhin macht sich der Makler für Sie an die Bewertung Ihrer Immobilie. Ein nicht marktgerechter Preis kann dazu führen, dass Sie Ihre Immobilie über längere Zeit nicht verkaufen können, was letztlich zu hohen finanziellen Einbußen führen kann.

  3. Der Makler trägt alle nötigen Unterlagen zusammen. Dies erspart Ihnen den Besuch bei vielen Ämtern, der nicht nur zeitaufwendig ist, sondern auch Geld kosten kann.

  4. Schließlich erstellt der Makler ein Exposé zu Ihrer Immobilie und legt in Absprache mit Ihnen eine effektive Verkaufsstrategie fest.

2. Schritt: Der Verkaufsprozess

  1. Der Makler kontaktiert zunächst direkt seinen Kunden- und Investorenstamm, um möglicherweise schnellstmöglich einen geeigneten Käufer für die Immobilie zu finden.

  2. Gleichzeitig erstellt er in mühevoller Kleinarbeit verschiedene Inserate und Anzeigen im Netz oder in regionalen Zeitungen.

  3. Wenn sich erste Interessenten gemeldet haben, trifft er eine Vorauswahl und führt die ersten Besichtigungstermine durch. Als erfahrener Händler kann er dabei Ihre Immobilie im bestmöglichen Licht erscheinen lassen.

3. Schritt: Der Vertragsabschluss

  1. Den Beginn eines Vertragsabschlusses bilden die Preisverhandlungen mit dem Interessenten. Aufgrund seiner Erfahrung kann ein Makler dabei die bestmöglichen Preise für Sie aushandeln.

  2. Danach prüft der Makler die Bonität des Käufers um dessen Zahlungsfähigkeit zu verifizieren.

  3. In Zusammenarbeit mit einem Notar folgt dann die Erstellung des Kaufvertrages.

  4. Zuletzt organisiert der Makler die Übergabe des verkauften Objektes - inklusive des Übergabeprotokolls.

3. Die Kosten eines Maklers

Als Dienstleister wird der Makler für seine Arbeit selbstredend bezahlt. Jedoch nur im Fall, dass er Ihre Immobilie erfolgreich verkauft hat. Er bezieht also ein Erfolgshonorar. Grundsätzlich kann über die Höhe der Provision frei verhandelt werden, es gibt jedoch, je nach Bundesland, marktübliche Regelungen, die im Schnitt bei 3,57% des Verkaufspreises liegen. Es gilt aber, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, dessen Provision mindestens zur Hälfte zahlen muss.

Unter gewissen Umständen kann die Zahlung der Provision aber verweigert werden. Zum Beispiel wenn:

  • der Makler nicht zur Vermittlung berechtigt ist, was passiert, falls der Makler mit der Partei, an die eine Immobilie vermittelt wird, verwandt ist oder mit seinem Auftraggeber über die Provision hinaus wirtschaftlich verbunden ist.

  • der Makler falsche Angaben zur Immobilie macht, also eventuelle Mängel beschönigt oder verschweigt.

  • im Vertrag wichtige Hinweise, wie Fälligkeitsdatum oder Höhe der Provision, sowie Hinweise auf das Widerrufsrecht, fehlen.

  • die Maklerprovision zu hoch ist. Das OLG Frankfurt entschied 2007 in einem Fall, dass die Provision sittenwidrig überhöht sei und erklärte den Vertrag damit für nichtig.

  • der Vertrag für nichtig erklärt wird und damit als nicht abgeschlossen gilt. Damit verfällt der Provisionsanspruch.

4. Was macht einen guten Makler aus?

Wie in jeder Branche gibt es natürlich auch unter Immobilienmaklern Qualitätsunterschiede. An einigen Eckdaten können Sie jedoch festmachen, ob ein Makler ein geeigneter und professioneller Partner für Sie ist.

Grundsätzlich verfügt er über viele positive Referenzen. Dabei können sie natürlich Empfehlungen von Freunden, Bekannten und Familie aber auch Rezensionen aus dem Internet zurate ziehen. Der Makler ist regional angesiedelt und kennt die lokalen Eigenheiten des Marktes und die Preisentwicklungen in Ihrer Region. So kann er den Preis Ihrer Immobilie realistisch bestimmen und die beste Verkaufsstrategie festlegen. Er verfügt über einen großen Kundenstamm und ist gut vernetzt, was dazu führen kann, dass er bereits in diesem einen Interessenten für Ihre Immobilie findet, was den Verkaufsprozess deutlich beschleunigt und kann ihnen Zugang zu seinem Netzwerk an Anwälten, Notaren, Gutachtern etc. liefern. Er ist ein ausgebildeter Immobilienkaufmann, Immobilienfachwirt oder hat ein entsprechendes Studium absolviert. Ferner kann er Zertifizierungen und Auszeichnungen vorweisen, die für Qualitätsstandards vergeben werden. Der Makler kann Sie fundiert und realistisch beraten. Diese Beratung ist sowohl finanzieller als auch juristischer Art und bezieht sich auf alle Fragen rund um den Verkaufsprozess oder auf Finanzierungsmethoden. Ein guter Makler ist vor allen Dingen transparent. Das bedeutet, er gibt Ihnen Einsicht in die Verkaufsstrategien, teilt mit Ihnen seine Einschätzung zu Problemen und hält sie jederzeit auf dem aktuellen Stand, wie es um den Verkaufsprozess steht. Zur beiderseitigen Absicherung ist es nötig, dass ein Makler gut versichert ist. Dies wird vor allen Dingen relevant, wenn im Kaufvertrag Fehler enthalten sind und der Käufer den Makler oder den Verkäufer verklagt. Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist in einem solchen Fall dringend von Nöten.

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