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Marvin Kirch
Immobilienexperte
Veröffentlicht am: 01.01.2001
Lesezeit: 2 Minuten
Zwar besteht die Möglichkeit selbst ein kostenloses oder mindestens günstiges Online-Gutachten zu erstellen, dieses ist aber selten eine tatsächliche Alternative zum professionellen Wertgutachten. Was ein solches Gutachten kostet, wer es erstellt und welches für wen am besten geeignet ist, wird im Folgenden ausgeführt.
Man unterscheidet bei Immobiliengutachten grundsätzlich zwischen Vollgutachten und Kurzgutachten, die in Umfang und Kosten deutlich voneinander abweichen. Beide Gutachten werden von Immobilien-Sachverständigen ausgestellt, oft von Ingenieuren oder Architekten. In beiden Fällen werden sowohl die Unterlagen, als auch die Immobilien selbst begutachtet.
Ein Kurzgutachten beschränkt sich in aller Kürze auf die wichtigsten Faktoren die für die Wertschätzung nötig sind. Es ist lediglich zwei bis drei Seiten lang und kann bereits innerhalb weniger Tage erstellt werden.
Ein solches Gutachten ist für gewöhnlich ausreichend um Einfamilienhäuser, Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen zu verkaufen.
Wenn es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung handelt, werden für das Gutachten auch die Protokolle der Vergangenen Eigentümerversammlungen hinzugezogen, damit auch etwaige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in die Rechnung einkalkuliert werden können.
Das Kurzgutachten eignet sich im Wesentlichen dazu, um zur Entscheidung zu kommen ob es lohnenswert ist eine Immobilie zu verkaufen oder nicht. Ferner dient es als Grundlage für Preisverhandlungen im Verkaufsprozess.
Ein Vollgutachten umfasst alle relevanten Daten und kann damit bis zu über 30 Seiten lang sein. Dafür ist es nicht nur gerichtstauglich, sondern ist auch für Behörden und Kreditgebern ein anerkanntes Dokument.
Beim Kauf oder Verkauf einer besonderen Immobilie (z.B. unter Denkmalschutz)
Bei Scheidungen oder Rechtsstreitigkeiten
Bei Grundstücksaustauschen
Bei Versicherungsabschlüssen
Bei Renditeprognosen
Wenn ein Grundstück beliehen werden soll
Wenn die Erbschafts-/oder Schenkungssteuer reduziert werden soll
Der Preis eines Kurzgutachtens liegt für gewöhnlich zwischen 50 und 100 Euro. Ein Vollgutachten ist grundsätzlich verhandelbar. Diese Verhandlung orientiert sich aber oft am Verkehrswert der Immobilie. Normal sind Preise zwischen 0,5 und einem Prozent des Verkehrswertes der Immobilie.
Einem Gutachter die notwendigen Dokumente vorzulegen spart diesem Zeit und dem Auftraggeber damit Geld. Um eine schnelle und kosteneffiziente Bewertung zu ermöglichen sollten folgende Dokumente vorliegen:
Ein höchstens drei Monate alter Grundbuchauszug
Ein Auszug aus der Flurkarte
Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Ein Auszug aus dem Altlastenverzeichnis
Die Modernisierungsbelege
Die Bauzeichnungen
Eine Wohn- und Nutzflächenberechnung
Der Denkmalbescheid (Bei Immobilien unter Denkmalschutz)
Ein Mietvertrag (bei vermieteten Immobilien)
(Bei Eigentumswohnungen) Der Aufteilungsplan, die Teilungserklärung, Informationen zu den Nebenkosten und die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen.
Der Erbbaurechtsvertrag und ein Nachweis über die Erbbauzinsen (wenn ein Erbbaurecht vorliegt)
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